1. Geltung, Vertragsabschluss
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus be- liebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht ver- pflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den
Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in die- sem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agen- tur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrück- lich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszu- führen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der der- zeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu er- stellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertra- ges nach, so gilt nachstehende Regelung:
Stand 01/2020
eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. ver- werten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Stand 01/2020
3
Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nach- teile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6. Termine
Stand 01/2020
4
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortge- setzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus die- sem Vertrag verstößt.
8. Honorar
Stand 01/2020
5
eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschrei- tung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbescha- det der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinba- rung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbar- te Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, ins- besondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Be- zahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nut- zungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind viel- mehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Stand 01/2020
6
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agen- tur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
11. Kennzeichnung Stand 01/2020
7
12. Gewährleistung
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens-
Stand 01/2020
8
schäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Ge- schäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnum- mer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbe- zwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und News- letter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Stand 01/2020
9
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen ma- teriellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männ- licher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand 01/2020
10
Ergänzende Hinweise zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeagenturen
1. Die vom Fachverband Werbung & Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) sind lediglich ein Muster, wel- ches Anhaltspunkte und Anregungen liefern soll. Es ist daher keinesfalls sichergestellt, dass die Muster-AGB in allen Details von jedem Kommunikationsunternehmen in der vorgeschlage- nen Form angewendet werden! Wie jedes Muster kann auch das für die AGB entsprechend den konkreten Anforderungen des jeweiligen Unternehmens ergänzt bzw. adaptiert werden. Wenn eine Firma beispielsweise nicht nur Dienstleistungen erbringt, sondern auch Waren (z.B. Software) liefert, werden die AGB höchstwahrscheinlich eine Eigentumsvorbehaltsklau- sel enthalten.
2. AGB sind vorformulierte Vertragsklauseln, die eine Partei der anderen vor Abschluss eines Vertrages vorlegt. Sie werden jedoch nicht automatisch in den Vertrag einbezogen und kön- nen dem Vertragspartner auch nicht aufgezwungen werden! Sie gelten nur, wenn sie vertrag- lich vereinbart wurden. Der Vertragspartner bzw. Auftraggeber muss daher den von seinem Lieferanten verwendeten AGB zustimmen. Die Zustimmung kann auch schlüssig erfolgen, etwa dadurch, dass der Auftraggeber den AGB (die zum Beispiel dem Angebot beigefügt wa- ren) nicht widerspricht.
Entsprechend der herrschenden Judikatur sind in AGB die Datenschutzbestimmungen optisch hervorzuheben. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation empfiehlt, diese Text- passagen „fett“ zu formatieren.
3. Von einer Zustimmung zu den AGB durch den Auftraggeber kann nur dann ausgegangen werden, wenn dieser überhaupt davon gewusst hat, dass sein Lieferant AGB verwendet. In der Regel genügt es, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die AGB – schriftlich oder mündlich – aufmerksam macht. Der Hinweis muss allerdings deutlich sein; Kleingedrucktes und kaum leserliche Hinweise auf der Rückseite eines Angebots reichen nicht aus. Bei einem Vertragsangebot im Internet kann mit einem Button oder einem Link auf die AGB hingewiesen werden.
4. Der bloße Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen reicht nicht aus. Der Auftraggeber muss vor Vertragsabschluss nachweislich Gelegenheit gehabt haben, in die AGB Einsicht zu nehmen! Ob er dann auch tatsächlich Einsicht nimmt oder nicht, ist ohne Bedeutung. Bei ei- nem Angebot im Internet soll der Vertragspartner auch die Möglichkeit haben, die AGB auszu- drucken bzw. zu speichern.
5. Wird erst nach Vertragsabschluss auf die AGB verwiesen (z.B. auf einem Lieferschein oder einer Rechnung), so ist das zu spät: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann nicht Vertragsbestandteil.
Stand 01/2020
11
6. Falls beide Vertragspartner AGBs verwenden, die einander in manchen Punkten widerspre- chen, liegt keine Willensübereinstimmung vor, sodass die widersprechenden AGB nicht Ver- tragsbestandteil werden. Betreffen die widersprüchlichen AGB wichtige Punkte des Vertra- ges, kann im Einzelfall sogar der gesamte Vertrag nicht zustande kommen. Es ist daher drin- gend anzuraten, dass die Vertragspartner eine frühzeitige Einigung bezüglich der wider- sprüchlichen Bestimmungen ihrer jeweiligen AGB herbeiführen.
7. Ein gänzlicher Haftungsausschluss, ein Ausschluss der Gewährleistung bei mangelhafter Leistungserbringung oder ähnliche einseitige Klauseln benachteiligen den jeweils anderen Vertragspartner gröblich und sind daher unzulässig i. S. des § 879 Abs. 3 ABGB. Bestehen Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit vorliegender Geschäftsbedingungen, ist es rat- sam, professionellen juristischen Rat in Anspruch zu nehmen.
8. Bei einer öffentlichen Ausschreibung gibt nur der Auftraggeber die AGBs vor. Sollte im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung ein Unternehmer mit anderen als vom Auftraggeber gefor- derten AGBs anbieten, bietet der Unternehmer nicht ausschreibungskonform an, was im Re- gelfall ein unbehebbarer Mangel ist und zum Ausscheiden des Unternehmers führt.
Stand 01/2020
12